THG-Quote
E-Mobil-Besitzer aufgepasst: Jetzt mit dem E-Auto Geld verdienen!
Gemeinsam bringen wir die E-Mobilität in unserer Region weiter voran: Während Sie mit Ihrem klimafreundlichen E-Auto fleißig Treibhausgasemissionen (THG) sparen, bündeln wir die THG-Quoten verschiedener E-Autos. Sie übertragen uns die THG-Quote Ihres E-Autos einmalig für ein Kalenderjahr und kassieren 275 Euro. Dafür müssen Sie sich einfach unkompliziert auf unserem Portal registrieren.
Ihre Vorteile:
- Wir lassen die THG-Quote beim Umweltbundesamt anerkennen.
- Wir erzielen durch unsere Marktposition und das Bündeln mehrerer THG-Quoten bessere Konditionen beim Verkauf an Mineralölunternehmen.
- Nach dem Verkauf der THG-Quote erhalten Sie zuverlässig eine Prämie von 275 Euro
- Unabhängig von den aktuell gehandelten Preisen.
Voraussetzung für die Registrierung:
- Sie besitzen ein vollelektrisches E-Fahrzeug (kein Hybrid-, Plug-In-Hybride-, Wasserstoff-, Erdgas- oder Verbrennungsmotor-Auto).
- Sie sind nachgewiesen Fahrzeughalter*in.
- Sie sind im Besitz des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1).
- Sie übermitteln uns die Daten zur Anmeldung und Ihre Bankverbindung.
- Sie bescheinigen uns die THG-Quote ausschließlich bei uns registriert zu haben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzinformationen zur THG-Quote
Allgemeine Geschäftsbedingungen THG-Quote
Datenschutzinformationen THG-Quote
Informationen und Fragen zur THG-Quote
Das Prinzip hinter dem THG-Quoten-Handel.
Treibhausgase tragen maßgeblich zum Treibhauseffekt und unmittelbar zur Temperaturregulierung in der Atmosphäre bei. Bis zu einer gewissen Obergrenze sind sie im richtigen Verhältnis für die optimale Temperatur auf der Erde sogar notwendig. Sinkt Ihr Anteil in der Atmosphäre beispielsweise, dann kommt es gar zur Abkühlung der Erdtemperatur. Steigt der Anteil der Treibhausgase führt dies wiederum zu einer Erwärmung der Erdtemperatur, was aktuell eine Zunahme von Extremwetterereignissen begünstigt.
Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) ersetzt seit 2015 die Biokraftstoffquote. Die THG-Quote ist ein Klimaschutz-Instrument, um durch mehr Erneuerbare Energien die Emission von Treibhausgasen zu verringern und die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Dabei sind die Mineralölunternehmen den Quoten verpflichtet (§37a Abs. 1 Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)) und stehen im Fokus. Der Gesetzgeber schreibt vor, wie viel Tonnen CO2 ein Mineralölunternehmen emittieren darf. 2022 müssen die Emissionen um 7% gemindert werden, 2030 bereits um 25%. Für jede Überschreitung des Referenzwertes, muss das Mineralölunternehmen eine Strafe zahlen.
Seit 2022 können nun Privatpersonen ihre pauschalierten Treibhausgaseinsparungen an Quotenverpflichtete über Vermittler abgeben und damit Erlöse erzielen. Der Handel für private /-gewerbliche Personen funktioniert deshalb so gut, weil die großen Mineralölunternehmen nicht an einzelnen THG-Quoten interessiert sind, sondern an großen gebündelten Quoten. E-Autos stoßen weniger CO2-Emissionen aus, als vom Gesetzgeber festgelegt wurde. Überschreiten Mineralölunternehmen den Referenzwert, kann die Überschreitung mit den eingesparten Emissionen der E-Autos ausgeglichen werden, um Strafzahlungen zu vermeiden.
Wie kann ich mein E-Auto registrieren lassen?
Ihr vollelektrisches E-Auto (nicht zugelassen sind Hybrid-, Plug-In-Hybride-, Wasserstoff-, Erdgas- oder Verbrennungsmotor-Fahrzeuge) können Sie ganz unkompliziert, einfach und schnell über unsere Online-Registrierung anmelden. Wir kontaktieren Sie automatisch zu Beginn eines neuen Kalenderjahres, ob Sie weiterhin rechtmäßig Fahrzeughalter*in sind und die THG-Quote wie gewohnt über uns beantragt werden kann.
Welche und wie viele Fahrzeuge kann ich anmelden?
Sie können ausschließlich E-Fahrzeuge (keine Hybrid-, Plug-In-Hybride-, Wasserstoff-, Erdgas- oder Verbrennungsmotor-Fahrzeuge) anmelden, wobei Sie nachgewiesen Fahrzeughalter*in sowie im Besitz des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) sein müssen. Das Auto kann ein privates oder gewerbliches E-Fahrzeug sein. Wichtig ist, dass Sie sich im Zweifelsfall beispielsweise bei Dienstfahrzeugen mit privater Nutzung bei Ihrem Arbeitergeber vergewissern, ob Sie die Registrierung vornehmen und sich die Geldprämie sichern können. Andernfalls obliegt die Registrierung dem Unternehmen.
Sie dürfen jedes E-Fahrzeug anmelden, bei dem Sie nachgewiesen Fahrzeughalter*in sowie im Besitz des Fahrzeugscheins sind. Jedes Fahrzeug darf aber nur einmal angemeldet bzw. registriert werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wenn Sie die oben genannten Grundvoraussetzungen erfüllen, können Sie die Registrierung bei uns kostenlos vornehmen. Füllen Sie dazu bitte das Online-Formular aus und laden Sie ein Bild des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) hoch. Nach Übermittlung erhalten Sie von uns eine Nachricht sowie bei positiver Prüfung und Zustimmung des Umweltbundesamts die Geldprämie an Ihre übermittelte Bankverbindung überwiesen.
Was muss ich bei der Abwicklung und Anmeldung beachten?
Sie müssen die oben genannten Grundvoraussetzungen erfüllen und uns die Einwilligung zum Vermarkten der THG-Quote bestätigen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass jedes Fahrzeug nur einmal jährlich über einen Vermarkter zur THG-Quote angemeldet werden darf. Die Daten werden im Anschluss vom Umweltbundesamt, sowie dem Hauptzollamt kontrolliert und geprüft. Die Anmeldung kann innerhalb eines Kalenderjahres durch Sie erfolgen. Rückwirkend für vergangene Kalenderjahre ist dies nicht möglich. Mit der Einwilligung bescheinigen Sie uns gegenüber, die Geldprämie ausschließlich und einmalig zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich vor der Einreichung Ihrer Steuererklärung nach der neuesten Gesetzeslage, da die THG-Quote unter die Steuerpflicht fallen könnte.
Muss ich Kunde sein, um den Service zu nutzen?
Wir bieten den Service nicht nur für unsere Kunden*innen an. Sie können den kostenlosen Service daher gerne nutzen. Sofern Sie Interesse an weiteren Produkten rund um das Thema E-Mobilität, Wallbox und Öko-Strom haben, beraten wir Sie gern.
War meine Registrierung erfolgreich?
Nach der Registrierung auf unserer THG-Plattform erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.
Wann und wie wird die THG-Quote ausgezahlt?
Nach erfolgreicher Zertifizierung Ihrer THG-Quote durch das Umweltbundesamt wird die Auszahlung zeitnah ausgeführt. Die Mengen werden wöchentlich gebündelt übermittelt.
Kann die THG-Quote rückwirkend für das Vorjahr beantragt werden?
Nein, eine rückwirkende Beantragung und Auszahlung für das vergangene Jahr ist nicht möglich.
Kann ein Gebrauchtfahrzeug, das vom Vorbesitzer bereits angemeldet wurde, von mir erneut registriert werden?
Leider kann in diesem Fall die THG-Quote für das laufende Jahr nicht erneut beantragt werden, da pro Kalenderjahr nur eine Registrierung und Auszahlung der Vergütung möglich ist. Im nächsten Jahr sind Sie jedoch der THG-Quoten-Berechtigte.
Welche weiteren Angebote hat die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH für E-Mobilisten?
Zusätzlich zu unserem Anmelde-Service zur THG-Quoten-Regelung bieten wir Ihnen als E-Auto-Fahrer*in unterschiedliche Leistungen an: