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VersorgungsBetriebe Elbe GmbH  

Standort Lauenburg/Elbe:
Hamburger Straße 9-11
21481 Lauenburg/Elbe

Telefon: 04153 / 595-0
Telefax: 04153 / 595-105

Standort Boizenburg/Elbe:
Mühlenteich 5
19258 Boizenburg/Elbe

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Telefax: 038847 / 602-95

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THG-Quote

E-Mobil-Besitzer aufgepasst: Jetzt mit dem E-Auto Geld verdienen!

Gemeinsam bringen wir die E-Mobilität in unserer Region weiter voran: Während Sie mit Ihrem klimafreundlichen E-Auto fleißig Treibhausgasemissionen (THG) sparen, bündeln wir die THG-Quoten verschiedener E-Autos. Sie übertragen uns die THG-Quote Ihres E-Autos einmalig für ein Kalenderjahr und kassieren 275 Euro. Dafür müssen Sie sich einfach unkompliziert auf unserem Portal registrieren.

 

Ihre Vorteile:

  • Wir lassen die THG-Quote beim Umweltbundesamt anerkennen.
  • Wir erzielen durch unsere Marktposition und das Bündeln mehrerer THG-Quoten bessere Konditionen beim Verkauf an Mineralölunternehmen.
  • Nach dem Verkauf der THG-Quote erhalten Sie zuverlässig eine Prämie von 275 Euro
  • Unabhängig von den aktuell gehandelten Preisen.

 

Voraussetzung für die Registrierung:

  • Sie besitzen ein vollelektrisches E-Fahrzeug (kein Hybrid-, Plug-In-Hybride-, Wasserstoff-, Erdgas- oder Verbrennungsmotor-Auto).
  • Sie sind nachgewiesen Fahrzeughalter*in.
  • Sie sind im Besitz des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1).
  • Sie übermitteln uns die Daten zur Anmeldung und Ihre Bankverbindung.
  • Sie bescheinigen uns die THG-Quote ausschließlich bei uns registriert zu haben.

Hier registrieren:

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzinformationen zur THG-Quote

Informationen und Fragen zur THG-Quote (FAQ)

Das Prinzip hinter dem THG-Quoten-Handel.

Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument. Sie soll dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor zu verringern, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und somit die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.     

Nach den §§ 37a ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz sind bestimmte Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen - wie z.B. Mineralölunternehmen - dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen dieser Kraftstoffe jährlich um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz zu reduzieren. So sieht der Gesetzgeber vor, im Jahr 2026 die Emissionen um 12% zu reduzieren, 2031 bereits um 30%. Diese Verpflichtung kann unter anderem durch den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe, durch bestimmte anrechenbare Maßnahmen oder durch den Erwerb geeigneter Nachweise erfüllt werden.

Seit 2022 können Halter von Elektrofahrzeugen die gesetzlich pauschal berechnete Treibhausgasminderung ihres Fahrzeugs vermarkten und damit Erlöse erzielen. Dazu übertragen sie ihren Anspruch in der Regel an einen Vermittler. Dieser bündelt die Ansprüche vieler Fahrzeughalter und vermarktet sie an quotenverpflichtete Unternehmen, wie z.B. Mineralölunternehmen.

Erfüllt ein quotenverpflichtetes Unternehmen seine gesetzliche Minderungsverpflichtung nicht, kann eine gesetzlich festgelegte Ausgleichszahlung anfallen. Durch den Erwerb gebündelter THG-Minderungen können die Unternehmen ihre Verpflichtungen erfüllen.

Wie kann ich mein E-Auto registrieren lassen?

Ihr vollelektrisches E-Auto (nicht zugelassen sind Hybrid-, Plug-In-Hybride-, Wasserstoff-, Erdgas- oder Verbrennungsmotor-Fahrzeuge) können Sie ganz unkompliziert, einfach und schnell über unsere Online-Registrierung anmelden.

Welche und wie viele Fahrzeuge kann ich anmelden?

Sie können ausschließlich E-Fahrzeuge (keine Hybrid-, Plug-In-Hybride-, Wasserstoff-, Erdgas- oder Verbrennungsmotor-Fahrzeuge) anmelden, wobei Sie nachgewiesen Fahrzeughalter*in sowie im Besitz des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) sein müssen. Das Auto kann ein privates oder gewerbliches E-Fahrzeug sein. Wichtig ist, dass Sie sich im Zweifelsfall beispielsweise bei Dienstfahrzeugen mit privater Nutzung bei Ihrem Arbeitergeber vergewissern, ob Sie die Registrierung vornehmen und sich die Geldprämie sichern können. Andernfalls obliegt die Registrierung dem Unternehmen.

Sie dürfen jedes E-Fahrzeug anmelden, bei dem Sie nachgewiesen Fahrzeughalter*in sowie im Besitz des Fahrzeugscheins sind. Jedes Fahrzeug darf aber nur einmal angemeldet bzw. registriert werden.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wenn Sie die oben genannten Grundvoraussetzungen erfüllen, können Sie die Registrierung bei uns kostenlos vornehmen. Füllen Sie dazu bitte das Online-Formular aus und laden Sie ein Bild des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) hoch. Nach Übermittlung erhalten Sie von uns eine Nachricht sowie bei positiver Prüfung und Zustimmung des Umweltbundesamts die Geldprämie an Ihre übermittelte Bankverbindung überwiesen.

Was muss ich bei der Abwicklung und Anmeldung beachten?

Sie müssen die oben genannten Grundvoraussetzungen erfüllen und uns die Einwilligung zum Vermarkten der THG-Quote bestätigen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass jedes Fahrzeug nur einmal jährlich über einen Vermarkter zur THG-Quote angemeldet werden darf. Die Daten werden im Anschluss vom Umweltbundesamt, sowie dem Hauptzollamt kontrolliert und geprüft. Die Anmeldung kann innerhalb eines Kalenderjahres durch Sie erfolgen. Rückwirkend für vergangene Kalenderjahre ist dies nicht möglich. Mit der Einwilligung bescheinigen Sie uns gegenüber, die Geldprämie ausschließlich und einmalig zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich vor der Einreichung Ihrer Steuererklärung nach der neuesten Gesetzeslage, da die THG-Quote unter die Steuerpflicht fallen könnte.

 

Muss ich Kunde sein, um den Service zu nutzen?

Wir bieten den Service nicht nur für unsere Kunden*innen an. Sie können den kostenlosen Service daher gerne nutzen. Sofern Sie Interesse an weiteren Produkten rund um das Thema E-Mobilität, Wallbox und Öko-Strom haben, beraten wir Sie gern.

 

War meine Registrierung erfolgreich?

Nach der Registrierung auf unserer THG-Plattform erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.

 

Wann und wie wird die THG-Quote ausgezahlt?

Nach erfolgreicher Zertifizierung Ihrer THG-Quote durch das Umweltbundesamt erfolgt die Auszahlung voraussichtlich Mitte des Folgejahr.

Kann die THG-Quote rückwirkend für das Vorjahr beantragt werden?

Nein, eine rückwirkende Beantragung und Auszahlung für das vergangene Jahr ist nicht möglich.

Kann ein Gebrauchtfahrzeug, das vom Vorbesitzer bereits angemeldet wurde, von mir erneut registriert werden?

Leider kann in diesem Fall die THG-Quote für das laufende Jahr nicht erneut beantragt werden, da pro Kalenderjahr nur eine Registrierung und Auszahlung der Vergütung möglich ist. Im nächsten Jahr sind Sie jedoch der THG-Quoten-Berechtigte.

Welche weiteren Angebote hat die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH für E-Mobilisten?

Zusätzlich zu unserem Anmelde-Service zur THG-Quoten-Regelung bieten wir Ihnen als E-Auto-Fahrer*in unterschiedliche Leistungen an:

  • Wallboxen sowie den passenden Öko-Strom
  • E-Ladeinfrastruktur in Lauenburg/Elbe und Boizenburg/Elbe
  • E-Ladekarte zur Nutzung unserer E-Ladesäulen und der unserer Partner zum fairen Abrechnungspreis