Hinweise zum beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24)
Energieversorgung und Zählerdokumentation
Ab Juni 2025 treten neue Regelungen für den Wechsel der Energieversorgung in Kraft. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen:
Keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr
Ab Juni 2025 sind An- und Abmeldungen der Energieversorgung nur noch für zukünftige Termine möglich. Um unnötige Verzögerungen oder Komplikationen zu vermeiden, bitten wir Sie, Ein- und Auszüge frühzeitig zu melden – idealerweise mindestens eine Woche im Voraus.
Zählerstände beim Ein- und Auszug dokumentieren
Beim Ein- oder Auszug ist die genaue Dokumentation der Zählerstände unerlässlich. Fotografieren Sie die exakten Zählerstände und ergänzen Sie diese in einem Übergabeprotokoll. So vermeiden Sie Missverständnisse und Unklarheiten zwischen allen Parteien.
Hinweis: Ungekündigte Verträge
Sollte ein Energievertrag vom Vormieter nicht gekündigt worden sein, wird dieser über den entsprechenden Zähler weitergeführt. In diesem Fall empfehlen wir Vermietern dringend, die Kostenaufteilung zwischen Vor- und Nachmietern genau zu klären, um Streitigkeiten zu vermeiden.