Allgemeine Geschäftsbedingungen der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH über die Übertragung der Berechtigung zur Geltendmachung der THG-Quote
Präambel
Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) liegen die gesetzlichen Regelungen zur Treibhausgasminderungsquote im Verkehr (im Folgenden: THG-Quote) zu Grunde, namentlich die Vorschriften der §§ 37a ff. Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) sowie die 38. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (38. BlmschV).
Geltungsbereich und Zustandekommen des Vertrags
1. Diese AGB gelten für alle Verträge der der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH mit ihren Kunden*innen über die Übertragung der Berechtigung zur Vermarktung der THG-Quote und die Beauftragung von der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH als Drittem im Sinne von § 37a Absatz 6 BlmSchG (im Folgenden: THG-Vertrag). Entgegenstehende und/oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden/ der Kundin gelten nicht.
2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde /die Kundin über das Ausfüllen und Absenden des Auftragsformulars auf der Website www.stadtwerke-huenfeld.de ein verbindliches Angebot über die Übertragung und Bestimmung abgegeben und die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH dies durch die Portalbestätigung angenommen hat.
3. Bei Widersprüchen oder Abweichungen zwischen diesen AGB und dem Auftragsformular und/oder der Vertragsbestätigungen gehen letztere den AGB vor.
Parteien und Vertragsgegenstand
1. Der Kunde/ die Kundin ist Halter*in eines reinen Batterieelektrofahrzeugs im Sinne von § 2 Absatz 3 der 38. BlmSchV (im Folgenden E-Fahrzeug mit Zulassung in Deutschland). Er gilt daher als Betreiber eines privaten Ladepunkts und ist berechtigt für einen pauschalen Schätzwert pro E-Fahrzeug zur Erfüllung der THG-Quote beizutragen.
2. Die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH sammelt und vermarktet die THG-Quote für E-Fahrzeuge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an quotenverpflichtete Unternehmen (sogenanntes Pooling).
3. Mit dem THG-Vertrag bestimmt der Kunde/ die Kundin die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH gemäß § 7 Absatz 5 der 38. BlmSchV als Dritten im Sinne von § 37a Absatz 6 BlmSchG und überträgt damit alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der THQ-Quote für die vom THG-Vertrag erfassten E-Fahrzeugs auf die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH. Die Bestimmung gilt für die in der Vertragsbestätigung genannten Kalenderjahre.
Voraussetzungen für die Bestimmung
Die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH kann die THG-Quote für E-Fahrzeuge nur vermarkten, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Der Kunde / die Kundin ist selbst Halter*in eines zugelassenen reinen Batterieelektrofahrzeugs. Dies ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 am Kraftstoffcode 0004 im Feld P.3 erkennbar.
- Der Kunde / die Kundin hat für die Kalenderjahre, für die der Vertrag abgeschlossen wird, noch keine andere Person und kein anderes Unternehmen als Dritten im Sinne von § 37aAbsatz 6 BlmSchG bestimmt.
- Der Kunde /die Kundin sichert mit Vertragsschluss zu, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen.
- Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt sind oder Missbrauch vorliegt, kann die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH vom Vertrag zurücktreten.
Pflichten des Kunden
1. Der Kunde / die Kundin stellt der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH im Rahmen des Vertragsschlusses eine aktuelle und gut lesbare Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1, die gemäߧ 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausgestellt worden ist, für die vom Vertrag erfassten E-Fahrzeugs zur Verfügung. Hierfür lädt der Kunde / die Kundin jeweils einen Scan oder ein Foto der Vorder- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung über die Website der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH hoch. Für den Fall, dass der Vertrag für mehr als ein Kalenderjahr geschlossen worden ist, wird der Kunde / die Kundin der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH in jedem neuen Kalenderjahr der Vertragslaufzeit bestätigen, dass er / sie Halter*in des E-Fahrzeugs ist und dieses weiterhin zugelassen ist. Auf Nachfrage wird der Kunde ferner eine aktuelle Kopie der Zulassungsbescheinigung nach Maßgabe von Absatz 1 zur Verfügung stellen.
2. Sollten sich während der Vertragslaufzeit die gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen an die Nachweisführung für die THG-Quote für E-Fahrzeugs ändern, so ist der Kunde / die Kundin verpflichtet, der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH die weiteren erforderlichen Angaben oder Nachweise auf Aufforderung zur Verfügung zu stellen, soweit ihm / ihr dies zumutbar ist. Kann oder will der Kunde / die Kundin diese nicht zur Verfügung stellen, kann die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH den Vertrag außerordentlich kündigen.
Vermarktung der THG-Quote
1. Die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH wird die vorgelegten Angaben und Nachweise des Kunden / der Kundin prüfen und anschließend innerhalb der Frist des § 8 Absatz 1 der 38. BlmSchV dem Umweltbundesamt als zuständige Behörde vorlegen.
2. Das Umweltbundesamt prüft anhand der Nachweise, ob für das jeweilige E-Fahrzeug die THG-Quote geltend gemacht werden kann. Im Anschluss stellt das Umweltbundesamt der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH eine Bescheinigung hierüber aus.
3. Da die Ausstellung der Bescheinigung nicht rückgängig gemacht werden kann, wird die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH die Nachweise dem Umweltbundesamt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist vorlegen.
4. Mit der Bescheinigung des Umweltbundesamts kann die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH die THG-Quote für das E-Fahrzeug an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen.
Gegenleistung für die Bestimmung
1. Als Gegenleistung für die Bestimmung und Übertragung der Rechte hat der Kunde / die Kundin Anspruch auf das in der Vertragsbestätigung genannte jährliche Entgelt. Wenn das jährliche Entgelt für das Folgejahr durch die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH nach Vertragsschluss angepasst wird, hat der Kunde / die Kundin ein Sonderkündigungsrecht.
2. Sofern der Kunde / die Kundin umsatzsteuerpflichtig ist, versteht sich das Entgelt zzgl. Umsatzsteuer.
3. Der Anspruch auf die Gegenleistung besteht nicht so weit der Kunde / die Kundin seinen Pflichten nach § 4 dieser AGB noch nicht nachgekommen ist oder das Umweltbundesamt die Ausstellung einer Bescheinigung aus Gründen verweigert, die der Kunde / die Kundin zu vertreten hat (z. B. weil er die THG-Quote schon an ein anderes Unternehmen übertragen hat).
4. Die Auszahlung des Entgelts erfolgt per Überweisung an die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH übermittelte Bankverbindung.
Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Vertragsschluss und endet automatisch zu dem in der Vertragsbestätigung genannten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2. Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit am 28./29.02. des Folgejahres nach Vertragsabschluss. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Vertragsende in Textform gekündigt wird.
3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
5. Erfolgt die Kündigung zu einem Zeitpunkt, zu dem das Umweltbundesamt der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH bereits die Bescheinigung für das laufende Kalenderjahr ausgestellt hat, kann die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH dies nicht mehr rückgängig machen. Der Anspruch des Kunden / der Kundin auf die Gegenleistung bleibt in diesem Fall unverändert bestehen.
6. Ein Zahlungsanspruch seitens des Kunden erlischt 28./29.02. des Folgejahres.
Datenschutzinformationen
1. Die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH wird die personenbezogenen Daten des Kunden / der Kundin ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung des THG-Vertrags und unter Beachtung aller einschlägigen nationalen und europäischen Gesetze zum Datenschutz verarbeiten. So ist die Kopie der Zulassungsbescheinigung für die Dauer von mindestens 3 Jahre aufzubewahren.
2. Der Kunde / die Kundin ist damit einverstanden, dass die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH ausschließlich zum Zwecke des Verkaufs der THG-Quote die notwendigen Daten des Kunden / der Kundin im erforderlichen Umfang an die zuständigen Behörden, insbesondere an das Umweltbundesamt, weitergibt.
3. Zur Vertragserfüllung kann die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH Dienstleister einsetzen, die als Auftragsverarbeiter im Sinne von Artikel 28 Absatz 3 DSGVO zur weisungsgebundenen Verarbeitung der personenbezogenen Daten verpflichtet sind. Widerrufsrecht für Verbraucher Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der beigefügten Widerrufsbelehrung zu.
Schlussbestimmungen
1. Die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH kann sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.
2. Mündliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bestehen nicht.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.
Widerrufsbelehrung
(gilt nur für Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (VersorgungsBetriebe Elbe GmbH, Mühlenteich 5, 19258 Boizenburg/Elbe, Tel.: 038847/602-0; Fax: 038847/602-95; E-Mail: info@versorgungsbetriebe-elbe.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür auch das Muster-Widerrufsformular auf unserer Webseite (www.versorgungsbetriebe-elbe.de) ausfüllen oder eine andere eindeutige Erklärung verwenden und an uns übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Ende der Widerrufsbelehrung