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Stromliefervertrag "Bonbon"
Unser "Bonbon" ist die preisgünstige Lösung für alle Haushaltskunden in der Niederspannungsversorgung.
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netto |
brutto* |
brutto** |
Grundpreis |
6,00 EUR/Monat |
6,96 EUR/Monat |
7,14 EUR/Monat |
Arbeitspreis |
25,20 Ct/kWh |
29,23 Ct/kWh |
29,99 Ct/kWh |
*Vom 01.07. – 31.12.2020 gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 16%. **In Ihrem Endpreis sind 19% Umsatzsteuer enthalten.
Einfach passenden Vertrag ausdrucken und an uns zurücksenden, alles weitere erledigen wir für Sie!
Gasliefervertrag "Gas Kompakt"
Unser "Gas Kompakt" ist die preisgünstige Lösung für alle Kunden mit einem Gasverbrauch bis max. 250.000 kWh (gilt nur für die Niederdruckversorgung).
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netto |
brutto* |
brutto** |
Grundpreis |
10,00 EUR/Monat |
11,60 EUR/Monat |
11,90 EUR/Monat |
Arbeitspreis |
4,80 Ct/kWh |
5,57 Ct/kWh |
5,71 Ct/kWh |
*Vom 01.07. – 31.12.2020 gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 16%. **In Ihrem Endpreis sind 19% Umsatzsteuer enthalten.
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Strom- und Erdgaspreise bleiben 2021 stabil
Die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH haben ihre Erdgas- und Strompreise für 2021 festgelegt. Das erfreuliche, für unsere Kunden bleiben die Strom- und Erdgaspreise im kommenden Jahr unverändert, und sie können auf unsere faire und zuverlässige Versorgung vertrauen.
Auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes wird zum 01. Januar 2021 ein CO2-Preis in Höhe von 0,455 Cent/kWh netto (brutto 0,541 Cent/kWh) auf Erdgas eingeführt. Dieser soll den klimaschädlichen CO2 –Ausstoß reduzieren. Zusätzlich steigen die Entgelte für die Nutzung des Gasnetzes. In Folge strukturierter Beschaffung und der allgemeinen Preisentwicklung auf dem Erdgasbeschaffungsmarkt können die Kostensteigerungen aber kompensiert werden.
Der Strompreis für Endkunden wird zu ca. 75 % von Steuern, Abgaben, Umlagen und den Stromnetzentgelten bestimmt. So werden die Preisvorteile im Stromeinkauf derzeit durch politisch gesteuerte Umlagesteigerungen und steigende Stromnetzentgelte aufgezehrt. In diesem Jahr hat die Bundesregierung als Corona-Hilfsmaßnahme eine Deckelung der EEG-Umlage beschlossen, sodass diese mit netto 6,5 Cent/kWh für 2021 unter dem bisherigen Niveau liegen wird. Dieses hilft uns die Steigerungen der Allgemeinkosten und der Netzentgelte auszugleichen.
Ab dem 1. Januar 2021 gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, der in der zweiten Jahreshälfte 2020 um drei Prozentpunkte abgesenkt worden war.