Kontakt Termin E-Mail Instagram Xing

VersorgungsBetriebe Elbe GmbH  

Standort Lauenburg/Elbe:
Hamburger Straße 9-11
21481 Lauenburg/Elbe

Telefon: 04153 / 595-0
Telefax: 04153 / 595-105

Standort Boizenburg/Elbe:
Mühlenteich 5
19258 Boizenburg/Elbe

Telefon: 038847 / 602-0
Telefax: 038847 / 602-95

Zum Kontaktformular
E-Mail senden

Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie hier einen Termin

Sonderverträge
Erdgas
Stromkennzeichnung

Preise Strom - Grundversorgung und Ersatzversorgung

Die nachfolgenden Preise gelten für das Strom-Netzgebiet der VersorgungsBetriebe Elbe.

 

Preise Grundversorgung gültig ab 01.01.2024

Eintarif-Zähler

 

Arbeitspreis (netto / brutto)

42,95 Cent/kWh / 51,11 Cent/kWh

Grundpreis (netto / brutto)

100,00 €/Jahr / 119,00 €/Jahr

Zweitarif-Zähler

 

Arbeitspreis HT (netto / brutto)

44,25 Cent/kWh / 52,66 Cent/kWh

Arbeitspreis NT (netto / brutto)

40,85 Cent/kWh / 48,61 Cent/kWh

Grundpreis (netto / brutto)

113,44 €/Jahr / 134,99 €/Jahr

Smartmeter-Zähler

 

Arbeitspreis HT (netto / brutto)

44,25 Cent/kWh / 52,66 Cent/kWh

Arbeitspreis NT (netto / brutto)

40,85 Cent/kWh / 48,61 Cent/kWh

Grundpreis (netto / brutto)

184,87 €/Jahr / 220,00 €/Jahr

Preise Ersatzversorgung gültig ab 01.01.2024

Arbeitspreis (netto / brutto)

42,95 Cent/kWh / 51,11 Cent/kWh

Grundpreis (netto / brutto)

150,00 €/Jahr / 178,50 €/Jahr

In Ihrem Endpreis für die Grund- und Ersatzversorgung Strom sind jeweils 19% Umsatzsteuer enthalten.

 

Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)

Die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV)“ vom 21.06.1979 wurde am 08. November 2006 von der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)“ sowie von der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV)“ ersetzt.

  • Mit Wirkung zum 08.11.2006 erfolgen die Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz) sowie die Ersatzversorgung (§ 38 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz) auf der Grundlage der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)", BGBl. 2006, Teil I, S. 2391 ff.
  • Zusätzlich zur StromGVV gelten mit Wirkung zum 01.02.2017 die „Ergänzenden Bedingungen der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH zur StromGVV“ (Downloads).
  • Die StromGVV und die Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV gelten für alle Grundversorgungsverträge mit Letztverbrauchern über die Belieferung mit Strom in Niederspannung, die nach dem 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBEltV abgeschlossen worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 mit Letztverbrauchern bestehenden Ersatzversorgungsverhältnisse mit Strom in Niederspannung.
  • Des Weiteren gelten die StromGVV und die Ergänzenden Bedingungen der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH zur StromGVV auch für alle Versorgungsverträge mit Letztverbrauchern über die Belieferung mit Strom in Niederspannung, die bis einschließlich 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBEltV abgeschlossen wurden. Diese Vertragsanpassung erfolgt mit Wirkung vom auf diese Bekanntgabe folgenden Tag (§ 115 Abs. 2 S. 3 EnWG, § 23 StromGVV; § 4 Abs. 2 AVBEltV).
  • Die StromGVV im Internet

Ergänzend wird auf die Veröffentlichung der Höhe der staatlichen Belastungen i.S.d. § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 lit. c) StromGVV auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (www.netztransparenz.de) hingewiesen.

Die vollständigen Preisblätter finden Sie unter Downloads.

Die Bedingungen für die Versorgung von Sondervertragskunden mit elektrischer Energie aus dem Versorgungsnetz der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH erhalten Sie gerne auf Anfrage (Ansprechpartner).